Archivpflege


Zuständig für das Archivgut der Dekanats- und Pfarrarchive sind die Sprengelarchivar(inn)e(n), die zu den  Mitarbeiter(inne)n des Landeskirchlichen Archivs gehören. Zu ihren wichtigsten, in der Archivordnung näher geregelten Aufgaben gehört es, das Archivgut in ihrem Zuständigkeitsbereich zu ordnen und zu erschließen, bei der Übernahme von Archivgut an das Landeskirchliche Archiv mitzuwirken und die Dekan(inn)e(n) und Pfarrer/innen ihres Sprengels in allen Fragen der Dekanats- und Pfarrarchive, auch in Fragen der Restaurierung von Archivgut, zu beraten. Die Dekanats- und Pfarrämter haben die Möglichkeit, ihre Archive durch das Landeskirchliche Archiv verwalten und verwahren zu lassen. Das Nähere regelt ein Erlass.

Die von den Sprengelarchivar(inn)en erstellten Findbücher befinden sich in der jeweiligen Kirchengemeinde und im Landeskirchlichen Archiv. Außerdem können sie in den einschlägigen Staats- bzw. Kreis- und/oder Stadtarchiven eingesehen werden.